Thema: TheSpike
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Alt 26-03-2008, 10:08
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Wolverine Wolverine ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg B. Beitrag anzeigen
Eine/r schrieb, als verschlossenes Behältnis würde ein normaler Rucksack mit Reißverschluß ausreichen, der/die andere hingegen meinte, verschlossen = mit einem Schloß abgeschlossen.
Tja, wenn´s nicht so traurig wäre, könnte man glatt über soviel Dummheit lachen
Im Entwurf wird übrigens erläutert, was unter "verschlossenen Behältnis" verstanden wird:
"z.B. in einer eingeschweißten Verpackung oder in einer mit Schloss verriegelten Tasche"

Zitat:
Zitat von Jörg B. Beitrag anzeigen
Mir ist es wurscht, ich trage ab Dienstag ein gesetzeskonformes Fixed am Gürtel und gut isset.
Genau, werde mich auch Zähne knirschend daran halten (obwohl ich nicht unter die Zielgruppe falle) und mit Opinel als Taschenmesser und einem Fixed IWB für den schnellen Zugriff ausstatten.

Gruß
Wolverine
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