Zitat:
Zitat von Jörg B. Eine/r schrieb, als verschlossenes Behältnis würde ein normaler Rucksack mit Reißverschluß ausreichen, der/die andere hingegen meinte, verschlossen = mit einem Schloß abgeschlossen.  |
Tja, wenn´s nicht so traurig wäre, könnte man glatt über soviel Dummheit lachen

Im Entwurf wird übrigens erläutert, was unter "verschlossenen Behältnis" verstanden wird:
"z.B. in einer eingeschweißten Verpackung oder in einer mit Schloss verriegelten Tasche" Zitat:
Zitat von Jörg B. Mir ist es wurscht, ich trage ab Dienstag ein gesetzeskonformes Fixed am Gürtel und gut isset. |
Genau, werde mich auch Zähne knirschend daran halten (obwohl ich nicht unter die Zielgruppe falle) und mit Opinel als Taschenmesser und einem Fixed IWB für den schnellen Zugriff ausstatten.
Gruß
Wolverine