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Die grosse Frage ist dann immer, welche Messer nun als Hieb- und Stichwaffe gelten und welche nicht...
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In einer der älteren Fassungen des Entwurfs (ob es so in die Anlagen zu den entsprechenden §§ oder die Verwaltungsverordnungen dazu eingegangen ist, weiß ich nicht) war die Waffeneingenschaft IIRC dahingehend definiert, daß Tanto-, Bowie-, Dolch und Spearpoint-Klingen hiervon erfasst wurden.
Sollte dies tatsächlich so übernommen worden sein wären im Grunde also nur noch rückenspitze, klingenspitze und Droppoint-Klingen legal.