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Alt 26-03-2008, 18:10
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meridian9 meridian9 ist offline
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Kampfkunst: Tae Kwon Do
 
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Also die kleinen Taschenmesser meinen die wohl nicht:

Hier zwei Zitate, Links sind aus dem Thread:
http://www.kampfkunst-board.info/for...1-april-72750/
Zitat Anfang:
2.

Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b sind

2.1

Messer,

2.1.1

deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser),

Zitat Ende.

Quelle:
Waffengesetz (WaffG) vom 11.10.2002 - Co2air.de

Zitat Anfang:

1.4.1

Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

– höchstens 8,5 cm lang ist,

– in der Mitte mindestens eine Breite von 20 vom Hundert ihrer Länge aufweist,

– nicht zweiseitig geschliffen ist und

– einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt;

Zitat Ende.

Quelle:
Waffengesetz (WaffG) vom 11.10.2002 - Co2air.de

viele Grüße

Nachtrag: Sorry, erstes Zitat gilt als "Verboten" mit der Ausnahme siehe zweites Zitat.

2.Nachtrag: Bin auch kein Anwalt u. daher ohne Gewehr
Danke Jörg.

Geändert von meridian9 (26-03-2008 um 18:31 Uhr).
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