Zitat:
Zitat von Abelaze Das ist sehr interessant. Nur so ganz widersprecht es dem vorher gesagten nicht wirklich. Dass man seine Fähigkeiten [S]nicht[/S] vorher ankündigen muss, ist ein Glück tatsächlich Quatsch. Den Spruch habe ich vorher gar nicht gesehen...
Eins geht daraus jedenfalls nicht hervor: dass dir als bekannt guter Kampfsportler schnell mal eine Unverhältnismässigkeit der Mittel vorgeworfen werden kann.
Nehmen wir an, meine Mutter wird angegriffen und schafft es - wie auch immer - vielleicht weiss sie es selber nicht mehr - dem Typen den Schädel spaltet. Ich denke, sie wird keine Probleme bekommen, hat der Typ eben Pech gehabt.
Gleiche Situation: Jetzt hat eine allseits bekannte Kampfmaschine sich gewehrt und den Schädel gespalten.
Glaubst du, der Ausgang wird sich gleichen?
Es wird einfach Kampferfahrung und damit mehr Kontrolle vorausgesetzt, also auch eine bessere Möglichkeit der Verhältnismässigkeitsabschätzung.
Jetzt kommts wohl auf den Anwalt an...
Eigene Erfahrungen diesbez. habe ich nicht, kenne nur Gerüchte, aber es erscheint mir einfach schon logisch, dass es so ist. |
Wenn man in Notwehr handelt - das heißt: Notwehr von der Staatsanwaltschaft "gebilligt" (weiß nicht wie man das nennt) wird - ist es egal ob "Otto-Normal-Mensch" oder Kampfsportler: ich darf mich mit ALLEN Mitteln, die erforderliche und geeignet sind den Angriff zu beenden, verteidigen. Ich sollte das sanfteste Mittel wählen das zum Ziel (Beendigung des Angriffs) führt, muss mich aber nicht selbst unnötig in Gefahr begeben.
Als Beispiel: jemand versucht mich zu würgen/ würgt mich. Ich KANN ihn jetzt zu Boden Hebeln. Oder ich geb' ihm einen Kinnhaken, einen Kniestoß in den Bauch und einen (wahrscheinlich abgeschwächten (Hand drunter)) Ellenbogenschlag auf den Rücken. Beides sind adequate Mittel diesen Anggriff zu beenden. Der Hebel ist das sanftere Mittel, die Atemi-Kombo das sicherere.
Ob es zu einer Verhandlung wegen körperverletzung kommt entscheidet die Staatsanwaltschaft.
Wenn ich als Kampfsportler allerdings GRUNDLOS Gewalt anwende, das werde ich eher wegen "schwerer Körperverletzung" angeklagt. Das hat aber nicht mit Notwehr/ Nothilfe zu tun. Und das haben mir bisher alle Polizisten und Anwälte bestätigt, die ich kenne.
P.S.: Zur allseits bekannten Kampfmaschine:
Ich bin zum Glück nicht allseits als Kampfsportler bekannt

(selbst in unserem kleinen Landkreis ~ 50.000 Einwohner).
