Zitat:
Zitat von Superimpei Zum ersten sagt der § 32 STGB : "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einer anderen Person abzuwehren."
Das Wort erforderlich definiert die Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Wie gesagt ist nicht meine MEINUNG sondern derzeit gesetzliche Grundlage.
Und ebenfalls wie gesagt jede Polizeidienststelle, Abt. Prävention kann das entsprechend bestätigen. |
Ohaoha, ein Experte ... dann machen wirs etwas exakter.
Die Erforderlichkeit (und die Angemessenheit der Gegenwehr) ist nicht gleichzusetzen mit "Verhältnismäßigkeit der Mittel". Verhältnismäßigkeit der Mittel beschreibt das, was in 34 und 35 StGB beschrieben wird: das Abwägen der verschiedenen Rechtsgüter, welches nur in krassen Missverhältnissen (=eigentlich nie) bei der Notwehr vorzunehmen ist..
Darüber gab es hier mal eine längere Diskussion. Man einigte sich zum damaligen Zeitpunkt darauf, dass alle eigentlich dasselbe meinten.
Bei dir bin ich mir allerdings nicht sicher... dir ist schon klar, dass ein einfacher Taschendieb unter gewissen Umständen auch tödlich angeschossen werden darf (um mal ein deutlich illustrierendes Bsp zu nehmen)?
Zitat:
Zitat von Superimpei Daran sieht man das Du keine Ahnung von der Gesetzgebung in Deutschland hast.
Auch von JEDEM nachprüfbar: Notwehr ist ein OFFIZIALDELIKT das heisst das der Staat ermitteln und vor Gericht stellen MUSS sobald er Kenntnis davon erhält.
Erst schlau machen, dann reden.
Hilft enorm bei Diskussionen  |
Hier wurdest du schon korrigiert. Notwehr ist überhaupt kein Delikt.
Übrigens ist die einfache Körperverletzung (die meintest du wohl) sehr wohl ein Antragsdelikt, kein Offizialdelikt. Schau dazu mal in den §230 StGB. Wie sagtest du so schön: ist wirklich von JEDEM nachprüfbar
Tu dir selbst nen gefallen und höre beim nächsten Mal etwas aufmerksamer zu, wenn ein Anwalt dir etwas erklärt.
Hoffe, du lässt dir auch hier etwas von einem Juristen sagen...
Zitat:
Zitat von xPatrickx ich find sehr unterhaltsam,dass der statt anscheinen KEINEN unterschied darin macht ob jemand 2monate oder 20 jahre kk macht,er ist grundsätzlich ne waffe...
genausowenig wird beachtet,dass man auch kk´ler noch gehörig angst haben kann im notfall...
schaut so aus als hätte man grundsätzlich die arschkarte...  |
Keine Sorge. Deine Pfoten sind und bleiben Pfoten. Du bist keine Waffe. Das ist einer der umherirrenden Rechtsirrtümer. Gehört in die Schublade, in der man auch die "Beamtenbeleidigung" und das "3 Mal vorwarnen vor Gegenwehr" findet. Allerdings stellt ein Richter beim Kampfsportler idR höhere Anforderungen an die Angemessenheit der Gegenwehr.