[quote=Superimpei;1293637]
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Da ich in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt ein Notwehrseminar auf die Beine gestellt hab und nun zwei Jahre erfolgreich unterrichte hier ein paar "Basics" dazu:
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Ich hoffe dass du noch einen Hauptjob hast, ansonsten sehe ich hier das Karriereende..
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1) Ein Kampfsportler in einer Kampfsituation, gegen den wird immer von Amts wegen ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 224 STGB). Warum? Weil die Justiz die Ausbildung eines jeden Kampfsportlers zu schlagen und zu treten als geeignet ansieht das Hände sowie Füße als Waffen anzusehen sind. [Info hierzu gibt euch jede Polizeidienststelle Abt. Prävention].
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Woher weiß man denn, dass es sich um einen Kampfsportler handelt ? Das wird nur durch Zeugenaussagen untermauert ? Gefährliche KV wird es aber eigentlich nur durch den Einsatz einer Waffe oder durch mehrere Leute, deine Füße und Hände gelten nicht als Waffe.
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2) Die begannene Tat (Notwehr wird es ja erst durch Urteil des Gerichtes also man ist hier schuldig bis man als unschuldig befunden wird!) wird gutachterlich untersucht. Zeugenaussagen spielen hier eine wichtige Rolle.
Der Karateka der sich mit einem Schlag/Tritt gegen jemanden wehrt der ihn "nur" am Kragen packt ohne den Anschein zu schlagen, der übertritt bereits die Grenzen der Notwehr! Warum? Die gesetzlich vorgeschriebene Verhältnismäßigkeit der Mittel (§32 STGB .... die erforderlich ist um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwehren) wird nicht mehr eingehalten. Also vorsicht bei der Mittelwahl!
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Notwehr ist eventuell auch dann erwiesen, wenn die Staatsanwaltschaft im jeweiligen Fall nicht ermittelt, muss also gar nicht vor Gericht landen. Wer ist in so einem Fall denn Gutachter ? Ein "Kampfsportingenieur" ? Hab ich noch nie gehört..Naja, man lernt nie aus.. Die Wahl der Mittel ist immer abzuwägen, aber im Affekt kann auch ein eventuell tödlicher Messerstich als
SV gelten, aktuelles Beispiel Köln Kalk.
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3) Vergessen wird besonders bei Notwehr eine andere Pflicht: § 323 c STGB : Alle, die einen Angreifer auf der Straße verletzen müssen entsprechend zumutbare Hilfe leisten. Das kann vom Rufen des Rettungsdienstes über das Telefon bis hin zur ersten Hilfe bei Schwerverletzten gehen (Ich denke z.B. an eine stark blutende Kopfplatzwunde weil der Gegner hart auf den Boden aufgeschlagen ist). Ansonsten ist das unterlassene Hilfeleistung!
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Ich stehe unter u. U unter Schock und muss gar nichts, ohne Folgen für mich. So what ?
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4) Affekt / Furcht kann bei Kampfsportlern de jure nicht mehr passieren. Warum? Alle Kampfsportler / Kampfkünstler trainieren im Training diese Situatuionen, daher sind sie notwendigerweise besser vorbereitet (auch oder besonders mental) auf eine Angriffssituation. |
Über den letzten Unsinn müssen wir wohl gar nicht diskutieren, das spricht für sich selbst...
Graues Theoriegequassel, hast du dich überhaupt schonmal verteidigen müssen, außer gegen die Jungs von früher, die dir immer die Pausenbrote geklaut haben ?