Zitat:
Zitat von Irongriffon [...]auch wenn er 50 jahre bei den cops im sek oder schlag-mich-tot-über-einsatzkommando gewesen wäre, bedeutet das gar nichts, da es im polizeidienst und eben nicht im zivilen leben passiert ist.
[...]
oder kurz: ich unterstelle den cops an dieser stelle einfach mal, dass sie nicht mehr zwischen polizeilichen und zivilen anforderungen an eine selbstverteidigung unterscheiden können. ausnahmen bestätigen eben auch hier wieder die regel. |
Mh, hier geht's doch aber primär ums Abschlagen, oder? Ich denke einfach, wenn man bei der Polizei ist, wird es einem öfter als einem Zivilisten passieren, dass man (im Einsatz o.ä.) plötzlich hinfällt bzw. umgestoßen wird. Vielleicht kann man dadurch besser unterscheiden, inwiefern Abschlagen funktioniert oder nicht. Ich lasse mich jedoch gerne belehren, wenn jemand andere Erfahrungen gemacht hat.
Zitat:
Zitat von t-snake aber wie fallt ihr denn sonst, wenn ich fragen darf?
viele grüße |
Ohne Abschlagen. Das heißt:
Beim Sturz seitwärts auf Seite und den Oberarm. (Ohne zusätzliches Ausfahren des Unterarms)
Beim Sturz rückwärts auf Kreuz und Oberarme. (Ebenfalls ohne zusätzliches Ausfahren des Unterarms)
Beim Sturz vorwärts gibt es das Abschlagen ja ohnehin nicht.
Zitat:
Zitat von ALX! [...]
Es ist Training! Also eben nicht die Realität. Das heißt wenn ich immer wieder falle und falle, ohne die Energie richtig zu verteilen, leiden Knochen, Organe etc. doch im Laufe eines " KK-Lebens" extrem, auch wenn man auf Matten trainiert. |
Wirklich? Ich meine, der einzige Unterschied zum nicht-Abschlagen ist doch, dass man die Hand/Hände nach dem Fallen zusätzlich auf die Matte "knallt".
Zitat:
|
Aber da Ju-Jutsu ja SV-Anspruch erhebt, muss man das berücksichtigen. Und da stelle ich mir die Frage, was genau GEGEN "Abschlagen" in einer realen Situation spricht?
|
Dass es saumäßig weh tut? :P
Hast du schonmal versucht auf Pflaster oder grobkörnigem Asphalt abzuschlagen? Ich habe bei Beton aufgehört...
Gruß,
~anonym