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Alt 14-04-2008, 21:15
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blitzfaust blitzfaust ist offline
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Standard ja,ja und der hase bringt die ostereier

Zitat:
Zitat von enno1887 Beitrag anzeigen
Eben nicht wenn diese direkt bei dem Kaufhaus, oder der Disco angestellt sind.
Streifen im öffentlichen Dienst brauchen auf jeden Fall eine Sachkunde.
Ich kann z.B. auch für nen Bekannten Objektschutz machen wenn der sein befriedetes Besitztum bewachen lassen will und brauch dann gar nichts!
sagt wer ??? klar, wenn ich keinen bewachungsauftrag ausführe (kein geld verdiene) dann ist das auch, privat i.o.- wenn ich gewerbemäßig, auch nebenberuflich geld mit der bewachung verdiene, dann bruache ich in den 3 erwähnten feldern die sachkundeprüfung. so ist dass.

die "neuregelung" hat nat. auch dazu geführt, dass sicherheitsfirmen aufträge erhielten und die privaten türsteher verschwunden sind. wenn jemand als mitarbeiter einer disco arbeitet und das ausschließlich, oder auch "im einlass der gaststätte" tut, dann muss er die sachkundeprüfung haben.

klar, ein befriedetes besiztum kann jeder im sinne vom hausrecht bewachen, aber nicht wenn er damit geld verdient, egal ob haupt, - oder nebenberuflich.

näheres kann in der verordnung für das bewachungsgewerbe nachgelesen werden...

noch fragen?
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