Zitat:
Zitat von FrodoBeutlin ich kann damit zwar nicht umgehen, habe deshalb auch keinen, aber ich weiss wo man hinschlagen muss. und zwar: Kopf(aber nicht mund, das ist asozial weil du dann zähne ausschlägst), Hand/arm, Knie, schulter tut auch weh, glaub ich |
Wer mit so einem Ding einem anderen auf den Kopf schlägt hat beste Aussichten diesen zu töten, ein Auge auzuschlagen oder massive Zahn-und Kieferverletzungen zu verursachen. Dafür kommt man in den Knast, wenn es nicht gerade um Leben und Tod ging. Es bleibt daher dabei: Es wird nicht mit Metall zum Kopf geschlagen.
Zitat:
Zitat von enno1887 ASP und Tonfas dürfen dienstlich geführt werden (zumindest in HH) nachdem ein Lehrgang absolviert wurde.
Das Zertifikat berechtigt dann 1 Jahr lang einen Tonfa bzw ASP zu führen und muß
in regelmäßigen Abständen erneuert werden.
Verboten sind ASP/Teles die im geschlossenen Zustand unter 19,5cm sind.
Diese unterliegen dem Kriegswaffenkontrollgesetz...! |

Und das lernt man in HH in der Polizeischule? Na dann Prost.
Telis. sind Schlagwaffen dürfen seit dem 01.04.2008 nicht mehr geführt werden! Für Personen unter 18 war das eh immer schon so.
Grüße
P.S.
Wenn eine schriftliche Elterneingabe erfolgt passiert sehr wohl was. Es gibt da neuere Polizeikonzepte in NRW zur ZUsammenarbeit von Schule und Polizei. Die kommen dann mal vorbei, Sammeln die Waffen ein (und das ist seit 01. April so ziemlich alles und klären auf und schauen öfters mal nach dem Rechten.
Wird dies von der Schulleitung nicht beachtet, einfach eine schriftliche Eingabe eines ERwachsenen an die Polizei. In Zeiten von Schulmassakern kann es sich keine öffentiche Stelle mehr leisten wegzusehen, wenn ernsthaft und vor allem schriftliche Eingaben vorliegen. Kann auch an den Regierungsspräsidenten als obere Schulaufsichtsbehörde oder an die untere Schulaufsichtsbehrörde erfolgen.