Zitat:
Zitat von raien Hallo Wolverine
Ldt. unserem Polizeirevier müßen alle Hieb und Stichwaffen etc. +Einhandmesser auch wenn nicht z.Z. verboten in einem verschlossenen Behältniss außerhalb des Fahrgastraumes Sprich im Kofferraum transportiert werden auch das abgeschloßene Handschuhfach würde dafür nicht in Frage kommen.Ich denke aber das die Meinungen da wieder weit auseinander gehen.
Gruß Raien  |
die haben ja nichts zu sagen. massgeblich ist wie der richter das sieht.