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Alt 22-04-2008, 12:02
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Berserkr Berserkr ist offline
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Zitat von Shining Beitrag anzeigen
Polizei darf zum Kopf schlagen? aha haben wir noch die sechziger?
Polizei darf es ebenalls nicht, nur in äußersten Notwehr, sonst droht in vielen Fällen Disziplinarverfahren . Polizei muss viel mehr Gesetze beachten .
ich bin mal betrunken anner halte eingeschlafen vor ein paar jahren, wachauf und zwei fremde männer ziehen mich... losgerissen, darauf gabs dann pfefferspray, schlagstock und faust.
hauptsächlich gegen den kopf, aber nicht nur.
dann fixierung auf dem boden, handschellen dran, so fest dass ich in der linken hand 1jahr später noch nen nervenschaden hatte. mit 2mann zum auto ist ja risiko, also lieber mit 2mann auf rücken sitzen und nochmal 2 mann anfordern, teilen macht ja bekanntlich spass.
unwahrscheinlich erfrischend: pfefferspray ins gesicht mit hände auf dem rücken, in blutiges gesicht. fühlt man sich glatt wie neugeboren.
achja, dann wurd ich noch so lang in zelle gelassen dass die platzwunden/cuts nichtmehr genäht werden konnten (über 8h).
musste aber nur knapp 1k e strafe zahlen, ist das nicht gütig?
.......

Geändert von Berserkr (22-04-2008 um 12:09 Uhr).
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