Zitat:
Zitat von enno1887 Naja im Sinne der Notwehr ist es ggf sogar "erlaubt" wenn ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff von sich oder anderen nicht anders abgewandt werden kann...es muss natürlich verhältnissmäßig sein
Und wenn vor mir ein Bär von Mann ist und ich ihn dann ggf sogar mit nem Gegenstand k.o. schlagen muss dann tu ich das um schwerwiegende Schäden von mir abzuwenden  | Vorrausgesetz er greift dich an.
__________________ Was dich nicht umhaut, mach dich nur stärker.
Wer nicht kämpft, hat bereits verloren. |