Ich habe jetzt noch einmal nachgesehen - zugegebenermaßen etwas oberflächlich, indem ich
dieses PDF durchsucht habe - ich kann allerhand Verbote über den Suchbegriff "Messer" finden. Butterfly, Faustmesser, Einhandmesser - alles so wie es meinem Kenntnisstand entspricht - von Dolchen habe ich nichts finden können.
Ich glaube es handelt sich hier um einen Fehler des Magazins - Dolche haben eine Sonderstellung, weil sie als Waffe eingestuft werden, hierdurch kam es schon vor der novelierung des Gesetzes zu einschränkungen beim Führen des Messers - eine Weitere Verschärfung hat es nicht gegeben.
Ich denke der Dolch mit <12cm Klinge ist nach wie vor frei zu führen - wenn auch nicht uf öffentlichen Veranstaltungen.