Thema: Kampfmesser
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Alt 05-05-2008, 02:29
Benutzerbild von SeraphiM
SeraphiM SeraphiM ist offline
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Kampfkunst: Thaiboxing, (Freefight), psychologische Kriegsführung, Menschen beobachten
 
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Zitat von 17x17 Beitrag anzeigen
Jetzt schließt sich aber eine Frage an:
Dolche sind im Gegensatz zu den Einhandmessern als Waffen eingeordnet - ist der Verstoß gegen das Führungsverbot dann eine Ordnungswidrigkeit oder ein Verstoß gegen das Waffengesetz?
''Änderungen im Waffenrecht Hieb und Stoßwaffen,Einhandmesser,feststehende Messer



§ 42a WaffG -Führungsverbot für Hieb-und Stoßwaffen, Einhandmesser und feststehende

Messer mit Klingenlänge über 12 cm

Führen = Ausübung der tatsächlichen Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume

oder des befriedeten Besitztums.

Außnahmen:

Transport in einem verschlossenen Behältnis

Verwendung bei Foto-, Film-, Fernseh- oder Theateraufnahmen

Führen bei Vorliegen eines berechtigten Interesses:

z.B. im Zusammenhang mit der Berufsausübung, Brauchtumspflege oder beim Sport

oder das Führen dient einem allgemein anerkannten Zweck:

z.B. das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser für sozial-adäquate Zwecke wie Picknick, Bergsteigen oder

bei der Gartenpflege.

Verstoß gegen Führungsverbot:

Ordnungswidrigkeit § 53(1) Nr. 21a Geldbuße bis zu 10.000 Euro

Quelle: Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Inspektion 470-Waffen- und Sprengstoffkriminalität.''

denke die sind alle gleichgestellt (''einhänder'' und hieb u. stichwaffen), aber mögliche 10 000€ strafe sind für einen normalen menschen abschreckung genug...
ausserdem frage ich mich gerade intensiv, ob dieser ''pin-trick'' etwas bringt, denn ein als einhandmesser definiertes messer, bleibt ein einhandmesser...

was sagt der anwalt doch gleich ?
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