Zitat:
Zitat von enno1887 ...es muss natürlich verhältnissmäßig sein  |
Nein, nicht mal das, das ist ja das Besondere am deutschen Notwehrrecht, keine Güterabwägung. Bei Kampfsportlern scheitert es vor Gericht wohl eher an der Erforderlichkeit der Notwehrhandlung, oder bei schuldhaft herbeigeführter Notwehrlage an der Gebotenheit.