Thema: K.o Schlag
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  #66  
Alt 08-05-2008, 15:48
Kazushi Kazushi ist offline
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Zitat:
Zitat von enno1887 Beitrag anzeigen
...es muss natürlich verhältnissmäßig sein
Nein, nicht mal das, das ist ja das Besondere am deutschen Notwehrrecht, keine Güterabwägung. Bei Kampfsportlern scheitert es vor Gericht wohl eher an der Erforderlichkeit der Notwehrhandlung, oder bei schuldhaft herbeigeführter Notwehrlage an der Gebotenheit.
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