Zitat:
Zitat von Exodus73 Nein ein Messer zu SV-Zwecken zu führen ist soweit ich weiss kein Sozial-Adäquater Grund! |
Wobei
nirgendwo geschrieben steht, WAS ein "sozial adäquater Grund" ist!
SV ist rechtlich legitimiert (Notwehrrecht) -> man hat also ein Recht auf Selbstverteidigung. Demnach sollte es rechtlich legitim (und damit "adäquat") sein, ein Messer zur Selbstverteidigung mit sich zu führen. Ansonste müsste man ja auch Kampfsportler verbieten, die trainieren um sich auf
SV-Situationen vorzubereiten (-> die wollen dann bestimmt nur Ärger machen).