Zitat:
Zitat von himura_kenshin Wobei nirgendwo geschrieben steht, WAS ein "sozial adäquater Grund" ist! SV ist rechtlich legitimiert (Notwehrrecht) -> man hat also ein Recht auf Selbstverteidigung. Demnach sollte es rechtlich legitim (und damit "adäquat") sein, ein Messer zur Selbstverteidigung mit sich zu führen. Ansonste müsste man ja auch Kampfsportler verbieten, die trainieren um sich auf SV-Situationen vorzubereiten (-> die wollen dann bestimmt nur Ärger machen). |
Leider kommt es nicht darauf an, was für die Mitglieder dieses Boards "sozial adäquat" ist, sondern darauf, wie unsere gewählten Vertreter und unsere Justiz das sehen. Und ich habe auch schon (ohne das jetzt mit Link zitieren zu können) die entsprechenden Aussagen gelesen, daß
SV nicht als sozialadäquater Grund für das Führen eines der eingeschränkten Messertypen geltendgemacht werden kann.