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Alt 14-05-2008, 20:20
tommygun51
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Zitat von Varus63 Beitrag anzeigen
Kurz zum rechtlichen: Das ganze richtet sich nach § 127 I StPO.
Danach darf jedermann einen flüchtigen, der auf frischer Tat betroffen ist festnehmen. Bei Gegenwehr sind auch Nötigung-und Körperverletungshandlungen gerechtfertigt, soweit sie verhältnismäßig sind.
Wie immer eine Frage des Einzelfalls.
Um eine Flucht zu verhindern darf man im Einzelfall auch Fahrrad-oder Autoschlüsel wegnehmen.
Insgeasmt also sehr weitgehendes Recht, wichtig ist aber, dass der andere auf frischer Tat betroffen ist, wird der Täter erst später gesichtet darf nur die Polizei festnehmen.
wie ist das wenn einer ruft "haltet denn dieb"?
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