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Alt 27-05-2008, 16:58
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Zitat von kappa Beitrag anzeigen
ich hatte denen vor Pfingsten eine Abmahnung geschickt und Promt war ein Teil (Matten) der Bestellung angekommen. In den Pfingstferien ist dann noch ein weiterer Teil der Ware angekommen, ein Teil fehlt noch und wird nachgeliefert. Als Entschuldigung haben die ein paar Kleinigkeiten (Bandagen und Zahnschutz) beigelegt.

Schicke am Besten dem Geschäftsführer eine mail. Vertraglich sieht es so aus, daß Du vor Lieferung jederzeit stornieren kannst. "Vertrag tritt mit Lieferung oder (Teillieferung) in Kraft" .Die müssen dann den Betrag gutschreiben, sonst könntest Du rein theoretisch eine Anzeige wegen Betruges aufgeben.

Grüße Kappa
Abmahnung für welchen Unterlassungsanspruch

Man hat laut "Fernabsatzrecht" (§ 312, 355 BGB) 14 Tage Rückgaberecht (ausgenommen besondere Artikel/Verkäufe).

Email sind nicht 100%ig, besser Einschreiben mit Rückschein und Betrug sehe ich hier keinen (weil "Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum" für mich nicht erkennbar ist).

Aber als erstes eine freundliche Email zu schreiben wo man nachfragt, finde ich eine gute Idee
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