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Zitat von hobbes_s Bei der deutschen Polizei wurden noch nie Stahlmantelgeschosse verwendet. Tatsache ist, daß tatsächlich ausgebildet wird, in einer lebensbedrohlichen Notwehrsituation so lange wiederholt auf den Torso zu schießen, bis eine Trefferwirkung erkennbar ist. Man darf aber nicht vergessen, daß jegliche Kurzwaffenmunition (egal welches Kaliber und welche Geschoßart) bezüglich der Mannstopwirkung immer nur eine Notlösung bzw. ein Kompromiß zwischen ballistischer Wirkung und Handlichkeit ist. Und Garantien gibts soweiso keine. |
Bei uns ist die PEP im Einsatz, die eigentlich für eine 9mm eine ganz ordentliche Stoppwirkung hat.
Aber bei uns wird auch das solange weiterschießen ausgebildet, bis Trefferwirkung erkennbar ist.
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Zitat von meridian9 Hab mal gehört (u. nie nachgelesen o.ä.  ) daß die Flucht bzw. der Fluchtversuch an sich nicht strafbar ist, stimmt das eigentlich - vllt. weiß jemand was Genaues.  |
Ich denke mal, das du die Flucht aus einem gefängnis meinst. Denn das kommt ab und zu mal in der Presse und ist nicht strafbar.
Motivierte Staatsanwälte schreiben dann aber gerne mal eine Anzeige wegen Sachbeschädigung an den Gefängnissen!
MfG
Markus