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Alt 01-06-2008, 19:56
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BakMee BakMee ist offline
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Kampfkunst: Hung Kuen/Miu Hin Linie
 
Registrierungsdatum: 28.03.2005
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Also ich selber trainiere schon seid urzeiten mit traditionellen chin. Waffen. Wenn hier irgendeine Waffe, egal ob es eine verbotene Waffe ist, wie z.B das Nunchaku oder eine "erlaubte" Waffe wie z.B eine Hellebarde oder Siu Cha (Sai Gabeln) auf der Straße zu Selbstverteidigungszwecken benutzt wird, so werdet ihr auf jeden Fall schon mal drann sein nach der heutigen Rechtslage, denn man wird euhc erstens nach dem Grund fragen warum ihr so eine Waffe überhaupt mit euch schleppt. Und wenn ihr dann dem Richter erz#ählen wollt daß ihr es einfach zur Selbstsicherheit und Selbstverteidigung dabei habt, dann seid ihr drann und werdet wegen Vorsätzlichkeit belangt werden. Anders ist es z.B wenn ihr, sagen wir mal mit einer Gliederpeitsche umgehen könnt und ihr angegriffen werdet von mehreren Gegner z.B von einem Gegner mit einem Knüppel und ihr wendet euer ERlerntes mit dem Hosengürtel an, dann sieht die Sache anders aus, denn ihr wendet das an was ihr mit einer traditionellen Waffe erlernt habt mit einem Alltagsgegenstand an. Allerdings sollte alles im Verhältnis stehen. Denn selbst wenn ihr von einem Angreifer waffenlos angegriffen werdet und ihr benutzt einen Gürtel, kann der Richter, je nachdem wie er drauf ist, euch sogar noch belangen. Also seid vorsichtig. Und erst recht wenn ihr irgendeine traditionell Waffe mit euch schleppen wollt. Egal ob verboten oder nicht. Die Sache kann echt ins Auge gehen...
Beste Grüße,
BakMee
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