Eine abschließdende Liste gibt es nicht, weil sie schlicht und einfach nie vollständig und aktuell zu halten wäre.
Deshalb gibt es die Legaldefinition: Zitat: | Hieb- und Stoßwaffen = Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen |
__________________ Wer mich und mein löblich Handwerk verlacht, den schlag ich auf den Kopf, daß es ihn im Herzen kracht.(Augustin Staidt, Federfechter, 16. Jhd.) |