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Alt 03-06-2008, 10:29
Jörg B. Jörg B. ist offline
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Kampfkunst: historisches Fechten und mehr
 
Registrierungsdatum: 20.08.2002
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Eine abschließdende Liste gibt es nicht, weil sie schlicht und einfach nie vollständig und aktuell zu halten wäre.

Deshalb gibt es die Legaldefinition:
Zitat:
Hieb- und Stoßwaffen = Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen
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Wer mich und mein löblich Handwerk verlacht, den schlag ich auf den Kopf, daß es ihn im Herzen kracht.(Augustin Staidt, Federfechter, 16. Jhd.)
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