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Alt 03-06-2008, 23:46
hobbes_s hobbes_s ist offline
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Ich verrate dir jetzt mal ein kleines Geheimnis: es gibt Dinge wie die von Jörg oben angeführte Legaldefinition gerade deswegen, damit man eben nicht für jeden Gegenstand einen Eintrag in eine Verboten/Erlaubt-Liste braucht, sondern seine Eigenschaften einfach mit einer generell-abstrakten Erklärung abgleichen kann, um dadurch zu einer Erkenntnis über seine Rechtsnatur zu kommen

Unser Rechtssystem basiert auf dem Prinzip, daß Vorschriften soweit wie möglich abstrakt-generell sein sollen, d.h. es werden nicht Einzelfallregelungen für tausende einander ähnliche Einzelfälle geschaffen, sondern eine Definition, unter deren Tatbestandsmerkmale man die besagten Einzelfälle einordnen kann.
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