Ich verrate dir jetzt mal ein kleines Geheimnis: es gibt Dinge wie die von Jörg oben angeführte Legaldefinition
gerade deswegen, damit man eben nicht für jeden Gegenstand einen Eintrag in eine Verboten/Erlaubt-Liste braucht, sondern seine Eigenschaften einfach mit einer generell-abstrakten Erklärung abgleichen kann, um dadurch zu einer Erkenntnis über seine Rechtsnatur zu kommen
Unser Rechtssystem basiert auf dem Prinzip, daß Vorschriften soweit wie möglich
abstrakt-generell sein sollen, d.h. es werden nicht Einzelfallregelungen für tausende einander ähnliche Einzelfälle geschaffen, sondern eine Definition, unter deren Tatbestandsmerkmale man die besagten Einzelfälle einordnen kann.