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Zitat von hobbes_s Nein. Der Grund dafür ist die Tatsache, daß die meisten Leute keinerlei Kenntnisse darüber besitzen, wie Rechtsauslegung funktioniert bzw. wie ein Gesetz aufgebaut und zu lesen ist, und auch keine Anstalten machen, diesem Umstand abzuhelfen. |
Wozu auch? Man kann nicht alles wissen. Oder weißt du, wie Bier gebraut wird, wie deine Lohnabrechnung zustande kommt und wie man einen Motor auseinanderbaut?
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Zitat von hobbes_s Und man kann ein Gesetz auch nicht anders gestalten. |
Nichtsdestotrotz ist das österreichische und auch das schweizer Waffenrecht wesentlich übersichtlicher. Selbst Polizisten wissen oft nicht, was verboten und was erlaubt ist. Und oft genug geht eine Verbotseigenschaft auch nicht aus dem Waffengesetz hervor, sondern ergibt sich erst aus (zum Teil haarsträubender) Rechtssprechung. Aber egal, das gehört jetzt nicht hierher.
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Zitat von hobbes_s Wenn man Verbotseigenschaften über eine abschließende Aufzählung laufen läßt, dauert es keine fünf Minuten, bis ein findiger Kopf eine "neue" Waffe entwickelt hat, die nicht darunterfällt. |
Aha
@ sbenji und chris1982: Vielen Dank. Das sind zwar sehr kurze Listen, aber ihr versteht wenigstens, was ich meine.
@ Jörg B.: Wie kommst du drauf, dass chris1982 das alles nicht weiß oder dass es ihn interessiert? Außerdem sagte ich doch bereits:
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Zitat von oliverk71 Die Gesetzeslage interessiert mich erst mal gar nicht. Was ich brauche ist einfach eine Auflistung. |
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!