Mal ne blöde Frage: Was wäre z.B. bei nem Opinel, wenn da der Mechanismus so "ausleiert", das man die Klinge mit Schwung aus dem handgelenk aufschwingen lassen kann und dann einhändig den Drehring feststellen kann, dann wäre das ja theoretisch auch ein Einhandmesseer, in den größeren Größenordnungen auch mit zu langer Klinge. Wäre das dann schon verboten?
Laso quasi: Geht es darum, als was das Messer konzipiert ist oder was es momentan ist? |