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Alt 29-07-2008, 15:29
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Zitat von revival Beitrag anzeigen
...die bezahlt wohl stationären aufenthalt .. und die reha. die meisten gesetzlichen leider nicht :-(
Jede gesetzliche Krankenkasse muss bei entsprechender Indikation auch eine Reha-Maßnahme tragen und VKB-Plastik ist eine anerkannte Indikation (laut Dr. Brons). Stationären Aufenthalt muss keine bezahlen, nur wenn es keine andere Möglichkeit (zur ambulanten Therapie) gibt. Z.B. wenn Du 50km vom nächsten ambulanten Reha-Träger entfernt wohnen würdest.

Lasst euch nicht abwimmeln oder verarschen und zur Rentenversicherung schicken, die wäre nur zuständig, wenn eine dauerhafte Erwerbsfähigkeit gefährdet ist!
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