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Alt 19-08-2003, 20:26
Bokuto
Gast
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Hey Fister,
eigentlich ist es mir fast zu primitiv, auf deine plumpe Anmache zu antworten. Aber vielleicht bewahrt es dich ja mal vor ein paar Jahren Knast, wenn du dir folgendes durchliest:

StGB § 34 Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

StGB § 35 Entschuldigender Notstand

(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.

(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

Oder für dich nochmal frei übersetzt, Fister: Haust du über die Stränge gibts was auf die Mütze von Vater Staat. Wenn du in der Lage bist, eine Auseinandersetzung als so gefährlich zu identifizieren, dass du deinen Gegner theoretisch vorsorglich unverhältnismäßig bekämpfen müsstest, um selbst zu überleben, setzt der Gesetzgeber voraus, dass du genug Geistesgegenwart hast, um die Auseinandersetzung zu vermeiden. Wenn einer ungeübten Person so etwas aus Versehen passiert, ist das okay - bei Menschen mit Kampferfahrung wird anders verfahren. Zufrieden? Konkret genug? Okay, dann geh zurück an den Sandsack und lass deine Aggressionen da aus. Dann kann man dich wenigstens nur noch wg. Lärmbelästigung anzeigen.

Gruß
Dirk