Hi,
"Ihr kennt sicher die Leute in blauen uniformen (BSG?) welche in S-Bahnen und Bahnhöfen Patrollieren."
Hab mal für den "Verein" gearbeitet!
"Was mich interessiert, welche Rechte haben die leute überhaupt? "
Die selben wie ein allgemeiner Sicherheitsdienst (Jedermannsrechte, Hausrecht), aber halt speziell auf den Bahnverkehr zugeschnitten was das Hausrecht angeht. Dies bietet einem kreative Möglichkeiten einer Person, die der Meinung ist Anweisungen nicht folge leisten zu müssen, den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Hatte schonmal einem angeboten er darf die 20
KM zu Fuß nachhause laufen wenn er sich nicht anfängt zu benehmen!

(Ausschließung von der Weiterfahrt etc.) Er war danach der liebste Fahrgast den wir je hatten.
"Inwieweit dürfen solche Leute eine Person festhalten,"
Wenn eine Straftat vorliegt bzw. bis zur Feststellung der Personalien. (durch Polizei)
"und wieweit kann man sich wehren?"
Wenn alles rechtens abläuft garnicht, so doof es klingen mag! Ansonsten im Rahmen der Notwehr z.B.. Wenn man mit dem Verhalten der Mitarbeiter nicht einverstanden ist: Dienstnummern (sind dazu verpflichtet diese zu nennen) geben lassen und Beschwerde schreiben. (Mißbrauch bringt nix, da Nummern regelmäßig neu zugewiesen werden)
Gruß
Alef