Eigezogen ... Es gibt natürlich Möglichkeiten, in bestimmten Situationen bestimmte Gegenstände aus Sicherheitsgründen und als vorbeugende Maßnahme zu beschlagnahmen. Wenn aber keine Verstöße gegen Bestimmungen vorliegt müssen die natürlich auch wieder ausgehändigt werden ( z.B. später im Polizeirevier). Wenn nicht freiwillig, dann Klage.
Womit haben die es denn begründet?
Geändert von Lino (24-07-2004 um 15:41 Uhr).
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