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Alt 14-03-2004, 13:45
Lino Lino ist offline
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Es gibt natürlich Möglichkeiten, in bestimmten Situationen bestimmte Gegenstände aus Sicherheitsgründen und als vorbeugende Maßnahme zu beschlagnahmen. Wenn aber keine Verstöße gegen Bestimmungen vorliegt müssen die natürlich auch wieder ausgehändigt werden ( z.B. später im Polizeirevier). Wenn nicht freiwillig, dann Klage.

Womit haben die es denn begründet?

Geändert von Lino (24-07-2004 um 15:41 Uhr).
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