Zitat:
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Zitat von Ritter Sollte ich das Glück haben, einen Angreifer so zu entwaffnen, das die Klinge in meinen Besitz übergeht, könnte mich mein Gegner wegen "Diebstahl" belangen oder nicht?
MfG
Ritter  |
Wenn Du es ihm gleich danach in den Bauch rammst, fehlt die wiederrechtliche Zueignungsabsicht.
