Thema
:
Rechtliche Frage zum Messerkampf
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26-03-2004, 09:07
Michael Kann
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Zitat:
Zitat von
Alephthau
Wenn Du es ihm gleich danach in den Bauch rammst, fehlt die wiederrechtliche Zueignungsabsicht.
Man kann es ihm aber auch wieder geben und ihm sagen "nice Try"!
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