
26-03-2004, 09:09
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Zitat: |
Zitat von Ritter Hallo,
seit langem beschäftigt mich eine rechtliche Frage zum Messerkampf:
Sollte ich das Glück haben, einen Angreifer so zu entwaffnen, das die Klinge in meinen Besitz übergeht, könnte mich mein Gegner wegen "Diebstahl" belangen oder nicht?
MfG
Ritter  | *lol*  |