Thema
:
Rechtliche Frage zum Messerkampf
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26-03-2004, 09:40
kioopi
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Beiträge: 63
Zitat:
Zitat von
Alephthau
Wenn Du es ihm gleich danach in den Bauch rammst, fehlt die wiederrechtliche Zueignungsabsicht.
unbedingt im bauch stecken lassen. is ja nicht deins.
kioopi
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