Ob du ihn vermöbeln kannst wirst du im Zweifelsfall ganz schnell merken ;-).
Aber den Quatsch mit "Achtung ich kann Karate" vergiss mal ganz schnell wieder. Du mußt ihm das nicht sagen. Ich würde zu gerne mal wissen wer diesen Quatsch in die Welt gesetzt hat...
Wenn du in Notwehr (Nothilfe, etc.) handelst darfst du alle notwendigen Mittel einsetzen - unter berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit. Du mußt nicht wegrennen ("Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen"), aber es kann trotzdem eine gute Idee sein es zu tun.
Auch noch zu beachten: Was sich tatsächlich abgespielt hat und was du hinterher evt. vor Gericht beweisen kannst sind zwei verschiedene Dinge. Du kannst 100% im Recht sein, aber wenn er vor Gericht 3 Zeugen hat die sagen das du ihn ohne Grund angegriffen hast hilft dir das leider gar nicht... |