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Alt 24-05-2004, 11:02
Michael1 Michael1 ist offline
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Habt ihr euch http://www.selbstschutzakademie.de/recht.htm mal angesehen? Die Seite ist, soweit ich das nach einem kurzen Blick beurteilen kann, ordentlich und informativ.

Natürlich ist es Notwehr wenn du, um einen für dich lebensbedrohlichen Angriff (Messer) abzuwehren jemandem das Knie zerstörst - allerdings nur dann wenn die Notwehrbedingungen erfüllt sind (Siehe oben).
Ob das der Fall ist entscheidet letztendlich ein Gericht falls es zum Prozeß kommt. Und wem das glaubt und wie es den Einzelfall beurteilt ist eben eine andere Sache.
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Grüße, Michael
Karate in Köln und Lindlar
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