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Alt 09-06-2004, 14:02
mcfly777 mcfly777 ist offline
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Zitat:
Zitat von Belial55
Was heiß ausnahmegenehmigung da gibts keine ausnahmegenehmigung......Erstmal musste schonmal neTrainerausbildung haben dann verschiedene Lehrgänge machen Prüfungen etc und dann bekommste ne Lizenz...und das ist was anderes als ne Sondergenehmigung.
Und diese Lizens Besagt das Ich mit und an diesen waffen Trainieren und ausbilden darf.

Naja, trotzdem ist ein Soft-Nunchaku eine Waffe nach dem WaffG. Und das Führen, der Erwerb und der Besitz dieser Waffe sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen hiervon kann nur die zuständige Behörde erlassen und das ist das BKA. Die Lizens, die Du meinst ist ja was privatrechtliches: Eine Verein oder Verband bestätigt Dir, dass Du die entsprechende Leistung und das Wissen hast, andere auszubilden. Aber der Staat kümmert sich nicht darum.

Ein privater Verband kann Dir ja nicht erlauben, in Deutschland eine verbotene Waffe zu tragen.

Ich habe heute dies hier gefunden:



http://www.bka.de/profil/faq/faq-soft-nunchaku.pdf

Daraufhin habe ich sofort dort angerufen und nachgefragt. Die Dame sagte mir, dass auch die Sportgeräte darunter fallen und verboten seien. Es seien bisher noch keine Ausnahmegenehmigungen erteilt worden. Das BKA ist nach der Novellierung des WaffG die einzige Behörde, die solch eine Ausnahmegenehmigung erlassen kann.

Eine Schusswaffe darf man haben (mit Waffenbesitzkarte oder Waffenschein) ein Nunchaku nicht... komisch

Ich weiß nun gar nichts mehr.

Kannst mich ja mal anrufen. Bin noch bis 16:00 Uhr hier. Oder ich kann Dich auch anrufen. Dann kostet es Dich nichts.
04141 - 102-324

Grüße

McFly
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