Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 16-07-2004, 09:39
Triangolo Triangolo ist offline
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Shootfighting
 
Registrierungsdatum: 26.11.2003
Beiträge: 39
Standard

Ich möchte versuchen, Deine Vielzahl von Fragen kurz zu beantworten. Vorab vielleicht zu Deiner Info: Ich bin Richter und war auch eine Zeitlang Jugendstrafrichter, ich weiß also (hoffentlich) wovon ich rede:

Die Notwehr nach deutschem Recht ist nicht auf die Verteidigung körperlicher Rechtsgüter beschränkt, das heißt, auch eine Beleidigung (erfüllt sogar einen Straftatbestand) gibt Dir das Recht zur Verteidigung. Grundsätzlich und theoretisch ist es so, dass Du nach § 32 StGB stets immer dasjenige Mittel einsetzen darfst, dass am geeignetsten erscheint, einen Angriff sofort und endgültig zu beenden. Die Rechtsprechung hat dieses extrem weite Verteidigungsrecht aber immer mehr und mehr eingeschränkt, so dass - und jetzt gehe ich mal auf die rein praktische Seite ein - ich es nur jedem raten kann, sich äusserst vorsichtig zu verteidigen. Wer einem anderen die Kniescheiben zertümmert, weil er beleidigt wurde, kann mit Sicherheit davon ausgehen, bestraft zu werden. Auch wenn es nicht der Theorie entspricht ist meine praktische Erfahrung zudem, dass Männer, die Kampfsporterfahrung besitzen, im Falle einer Auseinandersetzung, auch wenn sie eigentlich in Notwehr gehandelt haben, ein erhebliches Risiko einer Bestrafung eingehen. Also kurz zusammen gefasst: Du solltest - sicherlich nicht nur aus juristischen Gründen - versuchen jeden Streit zu vermeiden und auch Provokationen ignorieren. Erst wenn es gar nicht mehr anders geht, würde ich mich verteidigen. Das ist aus meiner Sicht auf all Deine Fragen die richtige Antwort.

Vielleicht noch einige Ergänzungen: Wie mein Vorredner zu Recht betont hat, ist die Notwehr nur dann zulässig, wenn der Angriff noch andauert. Eine Verteidigung ist aber auch zulässig, wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht, das ist die Situation, die Du mit Präventivschlag bezeichnest.

Ansonsten kann man zu dem Thema stundenlang referieren, woran Du bereits erkennen kannst, dass es immer eine heikle Angelegenheit ist, sich auf Notwehr zu verlassen. Praktisch kommt nämlich stets noch das Problem dazu, dass beide Seiten in einem Verfahren vor Gericht das Geschehen immer anders darstellen werden. Ein Richter hat dann die undankbare Aufgabe im Nachhinein die Wahrheit herausfinden zu müssen, ohne selbst dabei gewesen zu sein und ohne den Leuten in den Kopf schauen zu können. Garantie, dass der Richter Dir Deine Version des Geschehensablaufs auch glauben wird, gibt es dabei keine!
Mit Zitat antworten