"Wenn einer keine Angst hat, hat er keine Phantasie." Erich Kästner
Allerdings: Wenn mir jemand an den Hals gehen will, dann werte ich das als Mordversuch und dann sind die härtesten Mittel erlaubt. Wenn man Zeugen hat, dann wird das jedes Gericht in Deutschland ebenfalls so sehen.
Es könnte allerdings problematisch werden, wenn Du beim nächsten mal richtig zuhaust. Dann könnte der andere argumentieren, dass Du aus Erfahrung hättest wissen müssen, dass sein Würgen nicht ernst gemeint sei.
Bei Türstehern halte ich mich zurück. Die haben nunmal das Hausrecht.
Grüsse |