Zitat:
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Zitat von ronny13 Pfefferspray ab 18J legal ohne Einschränkung.(Der Einsatz jedoch ist wie jede andere "Waffe" nur ihn Notwehr, unter Bedachtnahme der Verhältnismäßigkeit, gerechtfertigt)
Bei Messern gibt es die Unterteilung nach dem Grundgedanken, sprich dem grundsätzlichen Verwendungszweck.
zBsp.
Küchenmesser = keine Waffe
Butterfly, Springmesser usw. = Waffe
Waffen darf man nur ab 18j besitzen.
Alles klar!?!
Ronny |
Hi Ronny, danke für deine Antwort.
Besitz eines Messers, das als Waffe eingestuft wird, ab 18 J. erlaubt. Soweit klar.
Aber auch das Mitführen in der Handtasche oder am Gürtel?
Kann es beispielsweise nicht zu Problemen kommen, wenn man in einem Kaufhaus einer Taschenkontrolle unterzogen wird (kann ja jedem mal passieren) und der dortige Detektiv/Securitymensch findet dann im Damentäschchen neben Puderdose und Lippenstift ein mordstrumm großes Messer vor?
@Baphomet: Gute Idee, ich google mal nach Bildern. Oder vielleicht find ich auch eine schöne Seite, in der die verschiedenen Messerarten in Wort und Bild beschrieben und erklärt werden.
Gruß,
bad_girl