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Alt 04-05-2005, 14:44
chuckybabe chuckybabe ist offline
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Zitat:
Zitat von jkdberlin
Eine Veranstalterhaftpflicht deckt Ansprüche des Publikums gegen den Veranstalter sowie Haftpflichtansprüche der Fighter gegen den Veranstalter (Unfälle im Backstage etc.) ab.
Laut FFA-Reglement muss ein veranstalter eine deratige Haftpflichtversicherung abschliessen.
Natürlich hat ein Kämpfer, der von einem anderen Fighter im Ring verletzt wird, keinen Anspruch gegenüber dem Veranstalter (Ausnahme z.B.: der Ring ist schlecht aufgebaut, kracht zusammen und verletzt den Fighter, oder das Lichtrag stürzt ein etc.).
Anspruchsgegner bei Ringverletzungen ist der Gegner. Man kann eigene Ansprüche durch eine Verzichtserklärung ausschliessen, ausserdem wird man durch "Einwilligung ins Risiko" bei allgemeiner Bekanntheit der Verletzungsgefahr wahrscheinlich rauskommen.
Deine Verletzungen sollte eine Unfall- und deine gesetzliche Krankenversicherung übernehmen.
Yep, genauso ist es.

Ich höre auch immer wieder die hanebüchelsten Vorstellungen zu den sogenannten Versicherungen, die durch Verbandsmitgliedschaften in einem LSB oder anderen Verbänden bestehen.

Den absoluten Kracher aber hat ein Schüler von mir abgeschossen: Beim Warmmachen ("Hampelmann") knickte er um und mußte das Training abbrechen. So weit, so gut, bis hier hin noch nichts Dramatisches. Am nächsten Tag hatte der Arzt dann den Knöchel geröngt und einen Bruch im Gelenk diagnostiziert. Der Schüler konnte also seiner Arbeit nicht weiter nachgehen.

Und jetzt kommts: Da kommt die Knallcharge zu mir und will von mir seinen Verdienstausfall bezahlt haben. Ich gucke leicht dümmlich aus der Wäsche und frage ihn wie er zu diesem Ansinnen kommt. Darauf hin erklärt er mir, dass er Schwarzarbeiter sei und solche Fälle doch über unseren e.V. abgesichert seien, ich könne das Geld ja vom LSB zurück holen.

Das ist doch wohl ein tolles Stück gelebter Dämlichkeit oder?

Beste Grüße
Chuckybabe
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