BGB 227
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Du darfst dich also dann verteidigen, wenn dein Gegner einen rechtswidrigen Angriff, der gegenwärtig ist (also entweder beginnt oder noch andauert), ausführt.
Grüsse |