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Zitat von jkdberlin Jau, denn die richtige Antwort wäre gewesen, dass man das in das "erforderlich" beim Notwehr-Paragraphen im 32 StGB reinliesst. Direkt stehen tut es dort nicht.
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Hmmm, das ist nicht ganz richtig. Das Merkmal "erforderlich" steht bereits in dem von Dir geposteten § 227 Abs. 2 BGB bzw. in § 32 Abs. 2 StGB selbst drin.
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Zitat von jkdberlin Wobei es auch keine "Verhältnismässigkeitsprüfung" im eigentlichen Sinne ist, sondern man auf das mildeste, geeignete Mittel zurückgreifen sollte... |
Ja, richtig, denn die Verhältnismäßigkeit der Abwehr wird aus dem Tatbestandsmerkmal der "Gebotenheit" in § 227 Abs. 1 BGB bzw. § 32 Abs. 1 StGB herausgelesen.