Zitat:
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Zitat von Michael1 ...
Es ist zulässig das du deine Freundin oder deinen Freund verteidigst, aber auch hier gibt es wieder einschränkungen durch das Gesetz ( http://dejure.org/gesetze/StGB/34.html):
§ 34
Rechtfertigender Notstand
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Hmmm, auch nicht ganz richtig; die Nothilfe wird ebenfalls von § 32 StGB umfasst("...von sich oder einem anderen abzuwenden"), d. h. es gelten die gleichen Notwehrgrenzen wie bei einem Angriff gegen einen selbst. Die Abwägung nach § 34 StGB ist also im Rahmen der Notwehr/-hilfe nach § 32 StGB nicht erforderlich. Insoweit ist Dein Posting ein wenig missverständlich.