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Alt 12-11-2005, 11:10
winkelfried winkelfried ist offline
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Zitat:
Zitat von weudl
Das ist zwar nicht ganz mein Metier, aber gilt man nicht erst dann als JKA-Instruktor, wenn man den legendären Instruktorkurs absolviert hat?
Die JKA hat im Internet die Liste von JKA-Instruktoren und der Kodansha-Mitglieder veröffentlicht. Somit ist die Einteilung transparent.

Ein Herr Brockers kommt im übrigen dort gar nicht vor.

http://www.jka.or.jp/english/about/instrctrs.html
http://www.jka.or.jp/english/about/overseas.html
http://www.jka.or.jp/english/about/kodansha.html


Aber nicht jede JKA Abkürzung muß auch Japan Karate Assoziation heissen. Zum Beispiel gibt es eine JKA (Japan Karate Asai Ryu).
Dass Herr Brockers vom 4. zum 5. Dan nur ein Jahr Wartezeit haben sollte? Glaube nicht, dass dies nach JKA Prüfungsordnung zulässig gewesen wäre, zumal er nach seiner eigenen hp damals bereits in der DAKO und nicht in der JKA war. Viele die nicht zur JKA gehören, aber doch irgendwie dazu gehören wollen, sagen ja nach Tradition der JKA.

http://www.karate-dojo-mg.de/shihan_peter_brockers.htm

Geändert von winkelfried (12-11-2005 um 11:22 Uhr).
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