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Alt 07-12-2005, 14:32
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itto_ryu itto_ryu ist offline
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Es bedeutet nicht, dass sie verboten sind, das hast du falsch interpretiert. Sie sind zwar im Waffenrecht wie Schlagstöcke, Baseballschläger und Messer aufgeführt, aber nicht in der Art und Weise, dass du sie anmelden musst. Du darfst nur nicht mit einem Schwert in der Hand durch die Gegend spazieren, was inzwischen auch für Baseballschläger gilt. Bokuto z.B. fallen nicht in diesen Bereich, obwohl sie ja durchaus gefährlich sein könnten in den Händen eines Idioten Z.B. darf man ja auch nur Messer bis zu einer bestimmten Klingenlänge mit sich führen, der Erwerb und Besitz und das Aufstellen zu Hause ist aber erlaubt. Wenn man solche Dinge mit sich führt, dann nur in abgeschlossenen Behältnissen, dann "transpoortiert" man sie nach Waffenrecht und "führt" sie nicht. Sprich, wenn du mit einem shinken (scharfes Schwert) Iaido ausübst, darfst du es mit zu Training auch in der S-Bahn tragen, aber eben in einer dafür vorgesehenen Tasche oder Hülle, die erst geöffnet werden muss durch Verschlüsse oder ein Band.

Zum Thema japanische Flieger und Schwerter:

Die japanischen Offiziere trugen im 2. Weltkrieg in Anlehnung an die Samurai Schwerter bei sich, ähnlich wie in Deutschland auch die Offiziere noch Säbel oder bei der Luftwaffe Fliegerschwerter trugen. Diese in einer shin-gunto-Montierung gefassten Schwerter konnte teilweise qaulitativ hochwerttige, wenn nicht sogar alte Familienklingen sie oder waren maschinenhergestellter Müll. Es gab sogar Offiziere, die tatsächlich nur mit dem Schwert kämpften, also im Nahkamp bzw. sogar reine Schwerteinheiten, die Gräben stürmten und die Gegner mit ihren Bajonetten hatten wenig Chance gegen die im Schwertkampf versierten Japaner.
Die Piloten trugen ebenfalls Schwerter bei sich, öfters aber dem tanto entlehnte Fliegermesser, die auch als Kamikaze-Dolch bekannt sind. Die Anwesenheit dieser Waffen im Cockpit sollte sie an ihre Loyalität und Aufopferungsbereitschaft an den damals pervertiert interpretierten Kodex Bushido erinnern.
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