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Alt 01-01-2006, 23:21
Der Handschuh Der Handschuh ist offline
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: nur noch privat ein bischen
 
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Hallo zusammen,

Soweit ihr gesetzlich versichert seid, übernimmt die Krankenkasse die notwendigen Kosten für die Krankenbehandlung. Soweit ein Fremdverschulden vorliegt, wird sich die Krankenkasse die Kosten von Verursacher zurückholen. Hier bekommt man dann so einen lustigen Unfallfragebogen.

Es ist aber in jedem Fall ratsam eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die dann diese Kosten übernimmt, die ihr Verursacht habt.

Eine gesetzliche Krankenkasse kann auch keine Leistungen ausschließen, wie hier gesagt wurde. Auch nicht für den gesamten Kundenstamm. 98 % der Leistungen sind Rechtsanspruchsleistungen und stehen euch von Gesetzes wegen zu. Die 2 % sind Satzungsleistungen, hier gehts meißt um sogenannte Bonusprogramme oder Zuzahlungen, die die KK selbst bestimmen kann. Aber auch auf diese Leistungen hat man einen Rechtsanspruch. Der Zahnersatz ist nebenbei gesagt eine gesetzlich Leistung und kann nicht ausgeschlossen werden.

Und noch was nicht jeder ist gesetzlich versichert oder überhaupt versichert. Hier sollte man aufpassen.

Diese Information kostet euch nur 10 Euro.
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