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Zitat von Der Handschuh Hallo zusammen,
Soweit ihr gesetzlich versichert seid, übernimmt die Krankenkasse die notwendigen Kosten für die Krankenbehandlung. Soweit ein Fremdverschulden vorliegt, wird sich die Krankenkasse die Kosten von Verursacher zurückholen. Hier bekommt man dann so einen lustigen Unfallfragebogen.
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kleine Korrektur meinerseits, das mit dem Geld wiederholen bezieht sich aber nur auf "Vorsatz", leichte sowie grobe Fahrlässigkeit ist ein Einschluss in der Krankenversicherung.
Also wenn euch euer Freund mit Absicht verletzt, würde eure Krankenkasse Regressansprüche* stellen, aber solch einen Fall gibt es in der realität nur noch bei Straftaten.
Na gut hört sich blöd an, "vorsätzliche Verletzung" ist immer eine Straftat :P .
Absichtlich verletzen heißt nicht während eines Wettkampfes, das ist eine Kampfsituation mit einer übereinstimmenden Willenserklärung aller beteiligten Personen ( im Kampf beteiligt) und daher auch wieder völlig in Ordnung und im Leistungsbereich der Krankenkasse.
*Die Kasse holt sich das Geld vom Verursacher wieder, in Deutschland haben sich die Versicherer jedoch darauf geeinigt die Regressgrenze auf 5000 Euro zu setzen, weil es sonst teilweise überdimensionale Haftungsansprüche gegenüber Privatpersonen geben würde.
So zumindest in der Sach und Haft Branche, ich denke aber das es so in der Leben Branche auch ist (das ist leider dann nicht mehr mein Gebiet).