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Alt 02-01-2006, 11:29
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Alex! Alex! ist offline
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Zitat:
Zitat von geala
Der Einsatz von Reizmittelgeräten gegen Menschen ist nur erlaubt, wenn das Sprühgerät ein amtliches Prüfzeichen trägt.

OC-Geräte ("Pfefferspray") haben mangels durchgeführten Testverfahren so ein Prüfzeichen nicht.

Solange man mit dem OC Tiere einnebelt - alles ok, alles legal, denn das Waffengesetz gilt nur für gegen Menschen einsetzbare Gegenstände.

Wenn man OC gegen Menschen in Notwehr einsetzt, beginnt eine unangenehme Grauzone. Meiner Ansicht nach wird das Gerät in dem Moment des Einsatzes zu einer verbotenen Waffe (Anlage 2 Abschnitt 1 lfd. Nr. 1.3.5 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG), denn es ist ein Gerät, was ohne amtliches Prüfzeichen Reizstoffe freisetzt. Damit dürfte man nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG strafbar sein (3 Jahre Freiheitstrafe oder Geldstrafe).

Die mit dem Spray begangene gefährliche Körperverletzung ist natürlich wegen der Notwehr nicht strafbar. Ob auch der waffenrechtliche Verstoß durch die Notwehr gedeckt ist, ist ein spannendes juristisches Problem. Präzedenzfälle sind mir nicht bekannt. Vielleicht weiß jemand mehr?

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte eher CS einsetzen. Es wirkt häufig auch ausreichend; OC ist stärker, schneller, besser, aber beileibe kein Wundermittel; zahlreiche OC-Versager sind bekannt.

Echt ? Also bei mir ist ein Prüfzeichen auf der Patrone ...
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