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Alt 26-01-2006, 08:06
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enraged_Clown enraged_Clown ist gerade online
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so sieht meine reaktion darauf aus. ich weiss ja nicht, in welcher welt dieser herr lebt. niedlich vorallem finde ich diese szenarien, also wenn es doch so einfach wäre. angreifer greift an, ich mache kurz einen ching chang chong und einen chop suye und schnippeldiwix mein gegner liegt mal mehr mal weniger lädiert am boden. ich finde es auch geil, das der richter (vielleicht richter bei der kanickelzuchtausstellung) gleich vor den schlimmen konsequenzen warnt. was macht der denn in seinem verin? wenn der schüler hat, trauen die sich dann überhaupt noch sich zu verteidigen? es könnte ja soviel passieren.

die fallösung des richters:
Fall A)
zu a)
Zitat:
Der klassische Fall richtig ausgeführter Notwehr: Ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff durch den Schlag zum Kopf, eine Verteidigung, die den Angriff sofort beendet und, weil sie die geringsten Auswirkungen auf den Angreifer hat, das mildeste Mittel ist, also den Anforderungen der Erforderlichkeit genügt. Keine rechtsmißbräuchliche Verteidigung. Hans hat strafrechtlich wie zivilrechtlich nichts zu befurchten.
das mildeste mittel, der schlag vor solarkomplex (oder wie das teil genannt wird) ist ne feine sache. jetzt mach das mal gegen einen gegner in dicker daunenjacke, der sich seinerseits bewegt und sich nicht einfach hauen lässt. und was soll man machen, wenn der gegner nicht von dem schlag umgeht? dann kämpft man gegen jemanden der zumindest sauer ist.

zu b)
Zitat:
Das sollte nicht sein! Es fehlt bereits am Verteidigungswillen; Hans will sich nicht verteidigen, sondern die Gelegenheit nutzen, mal richtig auszuteilen. Im übrigen ist die Erforderlichkeit nach dem Schlag zum plexus nicht mehr gegeben. Hans handelt rechtswidrig. Die Folgen sind fiir ihn erheblich;
das mir der verteidigungswille gefehlt hat, und ich einfach mal jemand verwamsen wollte weiss der richter natürlich, er kann mir ja in den kopp gucken. ausserdem steh ich dann da: tjoa herr richter, verteidigen? nöö, ich wollte ihm eigentlich nur den gesichtserker abfalten. das er mir dadurch nix mehr tun konnte war ja ein netter nebeneffekt, aber eigentlich wollte ich ja nur ein bisserl spass ham. wer so dämlich ist glaubt auch ein zitronenfalter faltet zitronen. man muss es dem richter eben nur entsprechend verkaufen, ausserdem wer hat denn mit dem scheiss angefangen?
Zitat:
. strafrechtlich
Hans hat eine vorsätzliche, gefahrliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung (fumikomi zum Kopf) begangen. Folge: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Wenn noch eine dauernde Entstellung beim Angreifer hinzukommt (z.B. häßliche Narbenbildung), dann ist die Folge Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr. Wenn Hans ansonsten unbescholten ist, dürfte eine Freiheitsstrafe von unter 2 Jahren herauskommen, die wohl zur Bewährung ausgesetzt würde. Der Mißbrauch der Karateausbildung wird sicher strafschärfend vom Gericht bewertet werden! Die Strafe wird im Bundeszentralregister eingetragen, Hans ist also vorbestraft.
wie gesagt: herr richter, der stand vor mir und ich hatte sooooooooooooooooooooooooo grosse angst. ich wusste ja nicht, was ich tun sollte und als er dann auch noch in seine tasche gegriffen hat... gut dann ist es eine nicht strafbare kv aus angst oder furcht, aber ich habe für solche spitzfindigkeiten ja auch noch einen anwalt.
Zitat:
Der Angreifer wird ein Schmerzensgeld einklagen und auch bekommen, das bei dem Verletzungsbild einen Betrag von um 1000 Büro erreichen oder übersteigen kann; dies ist sehr stark Ermessenssache des Gerichts. Wenn der Angreifer einen Arbeitsplatz hat, muß ihm der Arbeitgeber zwar seinen Lohn für die drei Wochen Arbeitsunfähigkeit weiterzahlen, wird sich diese Geld aber im Wege des Regresses von Hans Budo wiederholen. Gleiches gilt für die Krankenkasse, die die Kosten für die Behandlung vorgestreckt hat. Wenn Dauerfolgen beim Angreifer zurückbleiben und ihm das Land daher z.B. eine Rente zahlt, wird sich das Land dieses Geld ebenfalls bei Hans Budo zurückholen. Damit sieht die Zukunft für Hans düster aus.
und was ist mit dem schaden den hans budo davonträgt, wenn der angreifer sich nach herrausgabe des geldes für eine kleine zeugen dezimierung entscheidet?

zu c)
Zitat:
Hier liegt eine Notwehrlage vor. Hans handelt mit Verteidigungswillen, tut aber aus Angst mehr als nötig, überschreitet also die Grenzen der Erforderlichkeit. Hier greift zu seinen Gunsten § 33 ein, so daß Hans straffrei ausgeht und auch zivilrechtlich nicht belangt werden kann.
und auch hier weiss der richter, nach kurzem blick in meine synapsen, dass ich dieses mal ja nicht wollte. deswegen passiert mir auch nichts.

zu d)
Zitat:
Auch dies sollte nicht sein: Die Erforderlichkeit ist drastisch überschritten. Hans ist strafbar, entweder wegen Körperverletzung mit Todesfolge oder wegen Totschlags; wenn er den Tod des Angreifers gewollt oder billigend in Kauf genomen hat, letzteres. Er wird um das Gefängnis kaum herumkommen. Zivilrechtlich treffen ihn die Folgen wie unter Variante b.
herr richter; ich wollte das doch nicht, ich mache mir tagtäglich vorwürfe. mein gegner ist einfach so von einem schlag umgefallen, ich wollte ihm ans kinn schlagen, und da macht der einen schritt nach vorne, und ich weiss auch nicht wie das gekommen ist......selbst im training bekommt man mal eine auf den hals, dumme sache

zu e)
Zitat:
Hier könnte Hans den Angreifer auch mit dem Schlag auf den plexus stoppen. Er wählt nicht das geringste Mittel, denn der Angriff zum Kopf bedeutet für den Angreifer immer eine stärkere Gefahr als zum Rumpf; das Ergebnis (Sturz des Angreifers auf den Hinterkopf), wie im Fall dargestellt, ist mir im Rahmen richterlicher Tätigkeit nicht nur einmal untergekommen. Im Zweifel wird das Gericht angesichts der Ausbildung von Hans, wenn nicht eine besondere "Kampflage" vorliegt (Hans ist klein und schmächtig, der Angreifer groß, stiernackig und mit einem T-Shirt mit "Kickboxen"-Aufschrift bekleidet) davon ausgehen, daß die Erforderlichkeit im Rahmen der Notwehr nicht gegeben war und Hans sich strafbar gemacht hat. Hans wird möglicherweise wegen Körperverletzung mit Todesfblge verurteilt, was eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren zur Folge hat, die Hans absitzen muß, weil sie nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Also Vorsicht damit! Zivilrechtliche Konsequenzen wie oben unter Variante b.
die besondere ausbildung des sport karatekas (). herr richter, wer sitz hier wo? ich bin angeklagt weil ich mich verteidigt habe? ich habe so reagiert wie man es mich lehrte. was sollte ich tun? er stand viel zu nahe an mir als hätte ich den rumpf mit ausreichend kraft erreichen können. ein schlag gegn den kinnwinkel erschien mir geeignetes mittel zu sein, hätte ich ihn geschubst und er wäre umgefallen, wäre er auch mit dem schädel auf dem stein gelandet.

zu f)
Zitat:
Variante f
Hier steht der Angriff unmittelbar bevor, so daß die Notwehrlage gegeben ist. Beurteilung wie Variante a
ja ja der mysteriöse solarkomplex, ein kleiner punkt, den ich bei einem voll bekleidetem gegner, der sich bewegt und bei eigener nervosität dann auch perfekt treffe.

Fall B)
Zitat:
Klassische Nothilfe. Beurteilung wie Fall A Variante a.
auf die aussage gibt die deutsche bank keine 5 pfennig. wäre nicht das erste mal, das sowas gaaanz gaaanz anders bewertet wird. stichwort: hebel?!?

Fall C)
Zitat:
Auch das sollte nicht sein! Krasser Fall des Verstoßes gegen das Verbot des Rechtsmißbrauchs durch Provokation der Notwehrlage. Hier kam es Hans auch darauf an, Emil zu provozieren. In dieser Situation darf Hans sich nicht gegen den von ihm provozierten Angriff wehren, sondern muß das Feld räumen. Wenn er nicht wegkann, darf er die Schläge nur abblocken, aber grundsätzlich keinen Gegenangriff starten (Nur Schutzwehr, keine Trutzwehr), es sei denn, die Provokation wäre "verbraucht", weil der Provozierte nun seinerseits Spaß daran findet, auf Hans einzuprügeln und die Provokation ausnutzt um endlich mal richtig draufzuhauen zu können (Rechtsmißbrauch). Dieser Fall ist aber rein juristisch sehr schwierig und man sollte auf keinen Fall dumme Experimente machen. Folgen wie unter Fall A Variante b.
sowas macht man ja nicht, und ich denke mal das der schleim emil, dem budo hans da aber auch selbst beibringen wird.

Zitat:
Im Grunde ist es so: Wenn wir uns an unsere Budo-Ethik halten, wie wir sie beim Training mitbekommen, dann kann nicht viel schiefgehen.
ja, für meinen gegner
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