Mal meinen Senf dazu, als Jura Student, der den großen Schein Strafrecht schon hinter sich hat..
Also erstmal.. der Typ, der das schreibt, scheint mir selbst schon ein bisschen betriebsblind bezüglich der Fähigkeiten, die ein Kampfsportler besitzt, zu sein..
Und der Fall ließt sich im übrigen schlimmer wie eine Anfängerklausur Strafrecht, voll mit Schlagwörtern und schwarzweißmalerei.. herrlich..
Zitat:
1. In Fallbeispiel e schlägt das Opfer dem Angreifer statt zum Solarplexus ins Gesicht. Der Angreifer stürzt, bricht sich den Schädel und stirbt. Unten wird dann erklärt, dass das Opfer verknackt wird! Sorry, aber, HÄ? Der Angreifer schlägt nach dem Gesicht des Opfers... Ich stelle mir grad vor, wie ich selbst aus distanztechnischen Gründen(Körper des anderen vorgebeugt) oder einfach wegen Gewöhnung/Training eher zum Kopf schlage...
Dann bleibt noch die Frage: Wenn man nem Angreifer ins Gesicht schlägt und der Kampf damit zu Ende ist, aber der Angreifer KEINE Schäden davonträgt - dann wird man ja nicht verknackt. Wieso aber dann, wenn ich keinen Einfluss drauf habe, was nach meinem Schlag passiert? Was passiert, wenn ich auf den Solarplexus schlage und das Herz stehen bleibt? Weiß man doch vorher nicht(auch wenn weniger wahrscheinlich).
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Also die Schäden sind nur wichtig bei der schweren Körperverletzung.. für die einfache Körperverletzung reicht jede "Steigerung eines krankhaften Zustandes" oder "jede üble Behandlung, die mit nicht unerheblichen Schmerzen verbunden ist".. Das hat man mitunter schon bei einer Ohrfeige.. Dieser Tatbestand ist dementsprechend fast immer erfüllt..
Also auch der Schlag ins Gesicht ohne Folgen erfüllt in der Regel den Straftatbestand der Körperverletzung..
Das mit dem Herz sind wohl Folgen, mit deren Eintritt nicht gerechnet werden kann.. Ich glaub selbst wenn du mit dem direkten Vorsatz draufhaust einen Herzstillstand herbeizuführen, wäre das wohl ein untauglicher Versuch.
Solltest du also nicht nen kompletten Ignoranten als Richter da stehen hast (was gerade im Strafrechtlichen Bereich nach meiner Praktikumserfahrung gerne mal passieren kann) wird das ohne strafrechtliche Folgen bleiben..
Zur Lösung e.. Meines Erachtens Blödsinn und entspricht nicht dem aktuellen juristischen Stand:
Damit die KV mit Todesfolge durchgeht, müsste der Schädelbruch direkte Ursache des Schlages sein.. (Kausal + objektiv Zurechenbar) und dann auch noch zumindest fahrlässig herbeigeführt.. unter normalen Umständen kann das gar nicht durchgehen..
Naja.. man muss zugute halten das der Verfasser schreibt könnte deswegen verurteilt werden.. passieren kanns..
Zitat:
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2. Der Verfasser ist selber Richter. Er schreibt im Teil III. b, wie man sich vor Gericht verhalten sollte. Dort deutet er an, dass man dem Richter nicht sagen sollte, dass er keine Ahnung von der Materie hat - was aber im KK-Bereich wohl so sein wird. Jetzt sehe ich mich da hocken und der Richter lässt einen Spruch nach dem anderen los, wie brutal wir KK-ler doch sind. Karateka haben ja noch ne gewisse Etikette, aber ein Kickboxer... Ich seh mich da hocken und dem Richter mal offen aber ruhig die Meinung sagen... Tja, und das soll dann wohl das Urteil gegen meine Partei "straffen"...
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Ich glaube das Bedürfnis hätte ich auch.. aber gerade an Amtsgerichten findet man immer wieder gerne ignorante "Hart aber Gerecht" Strafrichter..
Also Anwalt nehmen! Immer(!).. und tun was der sagt.. egal wie lächerlich man sich dabei Vorkommt! Im günstigsten Fall kennt der den Richter schon und weiß worauf dieser Anspricht..
Zitat:
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das mildeste mittel, der schlag vor solarkomplex (oder wie das teil genannt wird) ist ne feine sache. jetzt mach das mal gegen einen gegner in dicker daunenjacke, der sich seinerseits bewegt und sich nicht einfach hauen lässt. und was soll man machen, wenn der gegner nicht von dem schlag umgeht? dann kämpft man gegen jemanden der zumindest sauer ist.
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Mitdenken..wenn der Solarplexus nicht erreichbar ist.. kann er dann noch mildestes Mittel sein?
Im Text war doch auch das Beispiel, dass man einen Dieb auf die Beine schießen darf, wenn man sonst keine Möglichkeit mit entsprechender Erfolgsaussicht hat.
Und das man sich vor Gericht möglichst gut / clever verkaufen sollte ist klar..
Naja.. über die Verhaltensregeln für Budokas wollen wir jetzt mal nicht sprechen.. aber ich glaub da sieht man schon wie der Richter der das verzapft hat so drauf ist..
EDIT: Rechtschreibung.. das nächste mal guck ich voher noch mal drüber, nochmals Danke für den netten Hinweis weiter unten..